Geldbörse?
Jacke?
Den ganzen Einkauf vielleicht?
Wussten Sie, dass es rechtich einen Unterschied machtz, ob die Sachen im Kofferraum liegen
oder auf dem Sitz?
Und apropos Taxi: Müssen wir wirklich das erste in der Schlange nehmen?
Nur zwei von 5 Fragen, wenn Sie mal wieder ohne Auto in der Großstadt unterwegs sind.
Shopping macht Laune.
Und hält fit: die 10tausend Schritte pro Tag, die uns Experten
empfehlen, sind nämlich schnell erreicht. aber jetzt genug gelaufen.
Ab in die U-Bahn.
Das Ticket kauft Julia einfach per App.
Doch irgendwie ignoriert sie die Akkuwarnungen ihres Handys.
Keine so gute Idee mit einem elektronischen Ticket....
Und beim Surfen während der Fahrt passiert es dann:
Akku leer!
Was, wenn jetzt eine Kontrolle kommt?
Ist Julia dann schwarz gefahren?
350 Millionen Euro entgehen deutschen Verkehrsbetrieben durch nicht gelöste Tickets.
Seit 2 Jahren kostet ein fehlender Fahrausweis deshalb statt 40 60 Euro.
Doch gilt die Strafe auch für das nicht vorzeigbare Handyticket?
Junge Frau, darf ich mal Ihren Fahrausweis sehen?
Das Ticket wurde ja bezahlt.
Es ist nur gerade – äh.. offline.
Werden mir deshalb die 60 Euro erlassen, oder darf der Kontrolleur abkassieren?
Ist Schwarzfahren, ja.
– Ich glaube nicht.
Ich würde zu Hause einen Screenshot nachschicken und beweisen, dass ich doch ein Ticket hatte.
Ich krieg bestimmt eine Verwarnung und muss eine Bearbeitungsgebühr bezahlen.
Und muss das dann hinterher nachzeigen.
Wer hat Recht?
Wer ein Ticket online kauft, hat auch eine elektronische Rechnung.
Die lässt sich vorzeigen, auch wenn sich das Ticket selbst schon längst in virtuelle
Luft aufgelöst hat.
Schwarzer Bildschirm ist also nicht direkt Schwarzfahren.
Aber um eine Gebühr kommt Julia trotzdem nicht herum- 7 Euro für den Verwaltungsaufwand.
Richtige Antwort also: Bearbeitungsgebühr.
Ganz anders die Lage allerdings, wenn Sie zwar ein Ticket online gekauft, das Handy
aber zu Hause vergessen haben.
Das ist dann ganz offiziell Schwarzfahren!
Die nächste Strecke fährt Julia dann doch lieber mit dem Taxi.
56tausend davon gibt es in Deutschland, 2,8 Milliarden Kilometer fahren sie pro Jahr.
Aber muss ich wirklich das erste Taxi in der Schlange nehmen oder darf es auch ein Wagen
weiter hinten sein?
Ich muss das vordere nehmen.
Ich glaube, wenn ein Mann der Taxifahrer wäre und ich möchte mit ner Frau explizit fahren,
dann habe ich das Recht, das zu sagen.
Stimmt das?
Es gibt keine Vorschrift, die zum Fahren mit dem ersten Wagen in der Schlange verpflichtet.
Wenn Sie lieber ein blitzblankes Taxi möchten als eins, das nach Zigaretten riecht.
Wenn Sie auf bestimmte Automarken stehen . oder eben lieber mit einer Frau fahren möchten.
Dann dürfen Sie das - auch, wenn Ihr Lieblingstaxi ganz hinten steht.
Sie müssen Ihren Wunsch nicht mal begründen.
Es genügt, zu sagen: Ich möchte gern mit IHNEN mitfahren!
Taxifahrer haben eine Beförderungspflicht und müssen diesem Wunsch nachkommen.
Aber: begeistert werden die anderen Fahrer nicht sein.
Sie warten schließlich schon länger und wollen auch Geld verdienen.
Aber es stimmt: Sie dürfen jedes Taxi in der Schlange nehmen.
Mit dem Taxi geht’s durch die Stadt.
Bequem, aber nicht ganz billig.
Die Preise dafür variieren – je nach Stadt.
Zwischen 13 und 18 Euro 50 kostet eine 7-Kilometer-Strecke.
Am günstigsten sind Kiel und Osnabrück , am teuersten Hamburg und Stuttgart.
In Berlin liegt Julia liegt im Mittelfeld – mit 16 Euro 50.
Doch plötzlich ist das Taxi weg – und mit ihm der gesamte Einkauf.
Habe ich einen Anspruch auf Rückgabe der Sachen?
Nein, hab ich nicht.
Hab keinen Rechtsanspruch darauf.
Er muss das abgeben.
Ist ja nicht seins, hat er gefunden.
Im Fahrerraum bin ich dazu verpflichtet, das mitzunehmen.
Im Kofferraum ist er dazu verpflichtet oder so.
Kann das sein?
Es kommt wirklich darauf an, wo sich die vergessenen Sachen befinden.
Neben sich auf dem Sitz müsste Julia auf die Ehrlichkeit ihrer Mitmenschen vertrauen.
Doch ihr Einkauf liegt im Kofferraum - und für den sind tatsächlich die Taxifahrer
verantwortlich.
Sie müssen darauf achten, dass nichts darin liegen bleibt.
Sollten sie das mal versäumen, müssen sie zurückkommen oder zumindest das Gepäck in
der Zentrale abgeben.
Ehrlicherweise tun sie das auch oft mit Fundsachen vom Rücksitz – aber dazu sind sie nicht
verpflichtet.
Auf der Quittung steht immer die Nummer des jeweiligen Taxibetriebs- dort weiß man, ob
was abgegeben wurde.
Bei nächsten Mal also Sachen in den Kofferraum!
Ausgerechnet jetzt fängt es an zu regnen.
Zum Glück hat Julia einen Schirm dabei.
Nur öffnet sie ihn an einem ungünstigen Ort:
Mitten auf dem Radweg.
Zum Glück scheint der leer zu sein.
Eigentlich selten, denn: 73 Millionen Fahrräder gibt es in Deutschland.
Ihre Besitzer fahren im Jahr zusammen fast 25 Milliarden Kilometer.
Leider manchmal auch entgegensetzt der Fahrtrichtung.
Alles nochmal gut gegangen!
Doch wer wäre schuld bei einem richtigen Unfall?
Der Radfahrer, der entgegengesetzt der Fahrtrichtung unterwegs war?
Oder die Fußgängerin, die eigentlich auf den Bürgersteig gehört?
Ich hab nichts auf dem Radweg verloren.
Außer sagen wir mal der Gehweg ist ne Baustelle und ich muss mich da zwangsweise hinstellen.
Dann schon.
Aber sonst hab ich da nichts verloren.
Der Radfahrer hat Schuld.
Weil er ist ihm im Prinzip etwas überlegen.
Dem Fußgänger.
Wer hat Recht?
Zunächst mal beide: Fußgänger haben auf dem Radweg nichts zu suchen.
Und Radler sind verpflichtet, auf dem Radweg in Fahrtrichtung zu fahren – außer, es
ist anders ausgeschildert.
Beide haben sich also falsch verhalten.
Doch die Schuld wiegt unterschiedlich schwer.
Denn Radfahrer sind Fußgängern überlegen, was Schnelligkeit und Kraft anbelangt.
Das spielt vor Gericht eine Rolle.
In der Regel bekommt deshalb der Radfahrer die Hauptschuld.
Unsere schusselige Städtereisende müsste aber mit einer Teilschuld rechnen.
Unterm Strich bleibt: Die Schuld des Radfahrers wiegt schwerer.
Ab jetzt also korrekt auf dem Bürgersteig.
Doch irgendwie ist das heute kein Glückstag.
Der Regen will gar nicht mehr aufhören.
Und landet - dank eines Autofahrers - aus der Pfütze direkt auf der Kleidung.
Haftet der Fahrer für den Schaden, weil er hätte Schritt-Tempo fahren müssen?
Wenn er 50 fährt, müsste das wohl in Ordnung sein.
Wenn ich seine Nummer aufschreibe, könnte ich den dafür belangen.
Wer hat Recht?
Eine rücksichtsvolle Fahrweise ist Pflicht.
50 Kilometer pro Stunde bei Regen in der Innenstadt sind dafür laut Gerichtsurteilen ausreichend.
Denn Autofahrer können nicht ständig überraschend bremsen - viel zu gefährlich für den nachfolgenden
Verkehr.
Außerdem gibt es auch ohne Schritttempo vor Pfützen im Jahr schon...
694.000 Staus – zusammen 1,3 Millionen Kilometer lang.
Mit 50 durch die Pfütze ist also nicht nett, aber rechtens.
Wer also demnächst zu Fuß bei schlechtem Wetter unterwegs ist, sollte mit Wasser rechnen
– nicht nur von oben.
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