
Aber ist das eigentlich erlaubt?
Gerade bei jüngeren Radfahrern fährt jeder Zweite mit Kopfhörern.
In der Straßenverkehrsordnung steht dazu: "Wer ein Fahrzeug führt, der muss dafür sorgen,
dass seine Sicht und sein Gehör nicht beeinträchtigt sind."
Kurz gesagt: Es ist nicht verboten mit Kopfhörern Fahrrad zu fahren,
solange ich noch mitkriege, was um mich herum passiert.
Was bedeutet das aber jetzt für die Praxis?
Entscheidend ist die Lautstärke.
Wenn wir ohne Kopfhörer durch die Gegend laufen, dann nehmen wir die Umgebungsgeräusche ungefiltert wahr.
Kommt dann ein Auto mit 50 km/h angefahren,
dann hören wir das, wenn es 16 Meter entfernt ist. Bedeutet wir haben eine Reaktionszeit von zwei Sekunden.
Wie ist das jetzt mit Kopfhörern. Nehmen wir mal welche wie die hier.
Die sind z.B. beim Smartphone dabei. Die lassen immer noch ein bisschen Umgebungsgeräusche durch.
Hören wir mit 80 Dezibel Musik, dann nehmen wir ein Auto erst wahr,
wenn es drei Meter entfernt ist. Dann bleibt keine Zeit mehr, zu reagieren.
Und wenn ihr so fette Dinger, am besten noch mit Noise Cancelling, drauf habt,
dann kriegt ihr natürlich gar nichts mehr mit.
Es ist also nicht verboten Podcasts oder Musik auf dem Kopfhörer zu hören beim Fahrradfahren.
Aber ihr müsst halt ein bisschen gucken ... wie laut ist das? Höre ich noch was?
Und ihr müsst wissen, dass wenn was passiert, dann kann es immer sein,
dass ein Gericht euch bei einem Unfall eine Mitschuld gibt.
Und das, das wird dann teuer.
Aber dafür habe ich halt gute Musik auf dem Fahrrad.
Oder einen guten Podcast. Und den wollen wir euch auch noch empfehlen: den RADFUNK auf deutschlandfunk.de.
Und videos gibt es auf dem Youtube-kanal von Deutschlandfunk Nova.
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